Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Hardware, Software und Dienstleistungen. (Stand: 23.05.2005)
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Dienstleistungen der Baghus GmbH erfolgen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Baghus GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Baghus GmbH.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Die Angebote der Baghus GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Baghus GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2. Die Baghus GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste gleich- oder höherwertigere Vertragsprodukte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Baghus GmbH ausdrücklich vorbehalten.
2.4. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.5. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Baghus GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Baghus GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z. B, höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sollte die Baghus GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist die Baghus GmbH berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.6. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Baghus GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1. Falls der Kunde erteilte Aufträge ganz oder teilweise storniert kann die Baghus GmbH ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend den Preisen des Angebotes und den zusätzlich geleisteten Stunden geltend machen.
3.2. Die Vereinbarung über die Verschiebung vor Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Baghus GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen.
4. Quellcode, Konzepte, Dokumentationen jeglicher Art, Manuals
4.1. Quellcode, Konzepte, Dokumentationen jeglicher Art sowie Manuals liegen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bei der Baghus GmbH und ggf. in Kopie beim Auftraggeber.
4.2. Quellcode, Konzepte, Dokumentationen jeder Art und Handbücher sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nicht Bestandteil des Auftrages.
4.3. Beschreibungen und Produktinformationen, die bei der Baghus GmbH verfügbar sind, können dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Produkte, die die Baghus GmbH nicht selber herstellt.
5. Abnahme und Gefahrenübergang
5.1. Der Kunde hat die Leistung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen berechtigen den Kunden nicht zu einer Abnahmeverweigerung.
5.3. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von der Baghus GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder an dessen Beauftragte, auf den Kunden über.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Scheck werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht die Baghus GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschaden bleibt unberührt.
6.2. Die Baghus GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Baghus GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von der Baghus GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche ist geschlossen.
6.4. Soweit von den oben genannten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Baghus GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistungen verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Baghus GmbH Wechsel angenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
6.5. Reisekosten und sonstige Spesen werden laut unserer gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Baghus GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
7.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Baghus GmbH hinzuweisen und die Baghus GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte der Baghus GmbH berücksichtigt.
7.3. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Baghus GmbH gehörenden Waren, erwirbt die Baghus GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung erfolgen für die Baghus GmbH als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne die Baghus GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der Baghus GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmung.
7.4. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Baghus GmbH an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf die Baghus GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
7.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefervorbehaltes durch die Baghus GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
7.6. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Baghus GmbH ab. Die Baghus GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen der Baghus GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die Baghus GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
7.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der Baghus GmbH um mehr als 20 %, gibt die Baghus GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
7.8. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum der Baghus GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der Baghus GmbH benutzt werden.
8. Gewährleistung
8.1. Die Baghus GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Softwareprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
8.2. Die Baghus GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen auch grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung dar. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Funktionen der Baghus GmbH ausdrücklich, schriftlich bestätigt worden sind. Die Baghus GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Bei Produkten, welche die Baghus GmbH nicht selber herstellt, sondern nur vertreibt, sind die entsprechenden Lizenzvereinbarungen der Hersteller maßgebend.
8.3. Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhaften des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.4. Diese Gewährleistungsansprüche gegen die Baghus GmbH beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Baghus GmbH etwaige Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
8.5. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Ermessen der Baghus GmbH eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die fehlerhaften Produkte müssen dazu kostenlos an die Baghus GmbH gesendet werden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Baghus GmbH über. Falls die Baghus GmbH die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufvertrages zu verlangen.
8.6. Im Falle der Nachbesserung übernimmt die Baghus GmbH die Teilekosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, insbesondere Arbeits-, Transport- und Fahrtkosten trägt der Kunde.
8.7. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Baghus GmbH berechtigt, Ersatz zu verlangen. Die Kosten einer Überprüfung oder Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Baghus GmbH berechnet.
8.8. Alle weiteren oder andere als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
9. Vertraulichkeit
9.1. Die Baghus GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
10. Beweisklausel
10.1. Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Baghus GmbH gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1. Die Baghus GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Baghus GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11.2. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anwendungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Baghus GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
12. Haftung
12.1. Die Haftung der Baghus GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die Baghus GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
12.2. Die Haftung der Baghus GmbH für vorsätzlich und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Baghus GmbH-Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der Baghus GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
12.3. Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Erbringung der Leistung.
13. Internet Dienstleistungen
13.1. Der Kunde verpflichtet sich mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz, nicht gegen gesetzliche Verbote zu verstoßen. Die Baghus GmbH übernimmt diesbezüglich keine Prüfungspflicht und wird vom Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren. Der Kunde haftet gegenüber der Baghus GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Baghus GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung, die Baghus GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
14.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten. Regelungen weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.